Revidiertes kantonales Energiegesetz
Das revidierte kantonale Energiegesetz (KEnG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es unterstützt massgeblich die Zielerreichung der kantonalen Energiestrategie und des internationalen Klimaübereinkommens von 2015. Dabei setzt das KEnG vermehrt auf Anreize statt Vorschriften.
Die Massnahmen des KEnG zielen darauf ab den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen. Weitere noch nicht eingeführte Basismodule der MuKEn 2014 werden übernommen, was zu einer Harmonisierung im Energiebereich mit anderen Kantonen beiträgt.
Diese vier Anpassungen im revidierten KEnG sind wesentlich:
Gewichtete Gesamtenergieeffizienz (gGEE):
Für Neubauten wird die gGEE eingeführt. Neu wird eine eigene erneuerbare Energiegewinnung verlangt, dafür gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht.
Heizungsersatz:
Der Ersatz eines Wärmeerzeugers, wie zum Beispiel einer Ölheizung, ist meldepflichtig. Ist das Gebäude älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizungen mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.
Gemeindekompetenzen für kommunale Energievorschriften:
Die Kompetenzen der Gemeinden wurden ergänzt und an die gGEE angepasst. Gemeinden können neu auch für Gesamtüberbauungen eine gemeinsame gGEE vorschreiben. Den Gemeinden werden Musterformulierungen zur Verfügung gestellt.
Elektromobilität:
Bei Neubauten ist ein angemessener Teil der Parkplätze für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder auszurüsten.
Die kantonale Energieverordnung ergänzt und vervollständigt das kantonale Energiegesetz. Die revidierte Verordnung beinhaltet weniger Detailbestimmungen und der Energienachweis im Baubewilligungsverfahren ist weniger komplex.