eBau-Obligatorium ab 1.3.2022
Dies reduziert die Papierflut und bietet gleichzeitig neue Möglichkeiten für die Einsicht in die öffentliche Auflage.
Bereits ab 1. Juli 2018 war die Stadt Burgdorf Pilotgemeinde in der Entwicklung des elektronischen Baubewilligungsverfahrens eBau im Kanton Bern. Im Laufe des Jahres 2019 wurde eBau gestaffelt in den Verwaltungskreisen eingeführt und seither zunehmend von Baugesuchstellenden und Projektverfassenden genutzt und positiv aufgenommen. Die Baudirektion und weitere Körperschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, reichen seit Anfang 2021 die stadteigenen Baugesuche nur noch auf eBau ein.
Seit Beginn der Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens hat sich das Bauinspektorat umfassende Kompetenzen erworben, ist in kantonale Arbeitsgruppen delegiert und steht den Bauwilligen bei Fragen zur elektronischen Einreichung beratend zur Verfügung.
Im September 2021 hat der Regierungsrat beschlossen, die Gesetzesänderung zum Obligatorium des elektronischen Baubewilligungsverfahrens auf den 1. März 2022 in Kraft zu setzen. Ab diesem Datum können Baugesuche nur noch auf eBau hochgeladen werden. Die bekannten, nummerierten Formulare haben dann ausgedient. Auf eBau wird je nach Umfang und Art des Bauvorhabens jeweils ein individuelles Baugesuchsformular erstellt. Immer noch erforderlich sind entsprechende Nachweise, Berechnungen, spezielle Gesuche sowie der Situationsplan und die Projektpläne. Diese Unterlagen werden als PDF Dateien hochgeladen.
Obwohl immer noch zwei original unterzeichnete Dossiers per Post oder am Schalter eingereicht werden müssen, reduziert sich der Papierumfang enorm. Des Weiteren holt das Bauinspektorat die Stellungnahmen von Behörden nicht mehr auf dem Postweg ein, sondern koordiniert das Baubewilligungsverfahren über die online basierte Plattform.
Neu hinzu kommt die digitale öffentliche Auflage der Baugesuche – in Ergänzung zur Papierauflage in der Baudirektion – während der Einsprachefrist. Dazu wird auf www.burgdorf.ch ein entsprechender Link zu eBau eingerichtet, welcher allen Interessierten offen steht.
Zusätzlich zu den Baugesuchen müssen auch die Meldungen über den Baubeginn, die Bauvollendung und über geplante baubewilligungsfreie Solaranlagen auf eBau eingereicht werden. Daneben empfiehlt sich die eBau Plattform auch für die Einholung von Baurechtsauskünften und das Stellen von Voranfragen.