HUNDETAXE 2025
Von der Hundetaxe befreit sind aktive anerkannte Dienst-, Rettungs- und Therapiehunde sowie Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung. Ein entsprechender Nachweis ist jährlich einzureichen. Damit das Verzeichnis der Hundehalterinnen und Hundehalter vor der Fakturierung bereinigt werden kann, sind sämtliche Nachweise bis am 31. Juli 2025 bei den Einwohnerdiensten, Bereich Steuern (steuern@burgdorf.ch), einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist sind in jedem Fall CHF 100.-- je Hund geschuldet. Auch die An- und Abmeldung eines Hundes ist innert gleicher Frist zu melden (Onlineformular unter der Homepage www.burgdorf.ch oder steuern@burgdorf.ch). WICHTIG: Sämtliche Korrekturen der Daten sind auch auf der nationalen Hundedatenbank AMICUS anzupassen. Die Änderungen können selber über die Homepage www.amicus.ch erfasst werden. Bei Fragen zum AMICUS melden Sie sich unter 0848 777 100 oder info@amicus.ch.
Einwohner- und Sicherheitsdirektion, Bereich Steuern
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