Integration Parkhaus Oberstadt in Stadtorganisation mit Anpassung der Parkplatzverordnung
Dies bedingt unter anderem eine Anpassung der Parkplatzverordnung. Der Gemeinderat hat dies zum Anlass genommen, im Bereich der Parkplatzbewirtschaftung weitere Anpassungen vorzunehmen.
Für die Bewirtschaftung des öffentlichen Teils des Parkhauses Oberstadt wird künftig die Stadt Burgdorf wieder selber verantwortlich sein und nicht mehr die Parkhaus AG. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 31. Oktober 2022 die entsprechenden neuen Tarife ab 1. Januar 2023 festgelegt. Zudem erfolgt ein Wechsel der technischen Einrichtung für die Parkplatzbewirtschaftung, da das aktuelle System nicht vollumfänglich überzeugt hat. Die Tarife für das Parkhaus wurden mit einer Stundengebühr von CHF 1.50 tagsüber und CHF 0.50 in der Nacht bewusst attraktiv gehalten, dies auch im Sinne einer Lenkungsmassnahme in der Oberstadt.
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Anpassung der Parkplatzverordnung für das Parkhaus Oberstadt auch die generelle Gebührenstruktur der öffentlichen Parkplatzanlagen überprüft. Dabei wird ab 2023 eine Erhöhung der Parkgebühren in der Grabenstrasse und dem Kirchbühl von CHF 2.00 auf CHF 2.50 pro Stunde beschlossen. Ebenso wurden die Tages- und Wochenkarte den aktuellen Gebührenstrukturen angepasst.
Weiter hat der Gemeinderat die generelle Gebührenerhöhung der Parkgebühren auf allen öffentlichen Parkplätzen von CHF 1.50 auf CHF 2.00 pro Stunde beschlossen. Die effektive Inkraftsetzung der generellen Erhöhung ist jedoch aufgrund der aktuellen Lage auf einen späteren aber absehbaren Zeitpunkt im 2023 verschoben worden. Damit wird ein dreistufiges Modell mit CHF 1.50 im Parkhaus Oberstadt, CHF 2.00 auf öffentlichen Parkplätzen und CHF 2.50 an zentralen Orten verfolgt. Mit den umgesetzten wie auch den vorgesehenen Erhöhungen schöpft der Gemeinderat die mögliche Bandbreite bis CHF 3.00 pro Stunde gemäss Parkplatzreglement (Erlass Stadtrat) bewusst nicht aus.