Auch im Jahr 2023 Bevölkerungswachstum in Burgdorf und Neuerungen im Niederlassungsrecht
Ende Jahr 2023 geniessen 17'083 Personen Burgdorf als ihre Wohn-Stadt im Emmental. Dies bedeutet ein Zuwachs von 267 Personen gegenüber dem Vorjahr.
Seit dem Tiefstand Ende 2000 mit 14‘478 Personen nahm die Bevölkerung stetig zu. Nachdem am 22. Dezember 2014 der 16‘000ste Einwohner begrüsst werden konnte, stieg die Einwohnerzahl im letzten Jahr auf über 17'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das Wachstum der letzten zwei Jahre hatte jedoch auch einen unerfreulichen Hintergrund. Durch den Ukraine Krieg waren im vergangenen Jahr 321 schutzbedürftige Personen (Ausweis S) aus der Ukraine in Burgdorf gemeldet. Der Schutzstatus S berechtigt lediglich zum vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz, das weitere Vorgehen zu diesem Status durch die Bundesbehörden steht noch aus.
Siedlungsentwicklung hält an
Die Nachfrage an bedarfsgerechtem Wohnraum (Miete und Eigentum) in allen Segmenten bleibt konstant hoch. Auch im vergangenen Jahr wurden zusätzliche neue Wohnungen auf den Markt gebracht und rasch absorbiert. Für die nächsten Jahre sind mehrere bedarfsgerechte, zentral gelegene und gut erschlossene Wohnüberbauungen in Planung, Vorbereitung zur Vermarktung und/oder bereits in der Bauausführung (Aebi-Areal, Uferweg, Steinhof). In den nächsten Jahren wird die Bevölkerung somit weiter moderat wachsen können.
Interessante Bevölkerungszahlen
Per Ende 2023 waren 17‘083 Personen registriert (8‘717 weibliche und 8‘366 männliche). 80 % besitzen das Schweizer Bürgerrecht, 20 % sind ausländischer Herkunft. In Burgdorf leben aktuell Menschen aus 102 Nationen. Die grösste ausländische Bevölkerungsgruppe bilden 432 deutsche Staatsangehörige vor 351 italienischen, 331 ukrainischen, 271 eritreischen und 256 nordmazedonischen Staatsangehörigen. Von den 17'083 Personen sind deren 6 älter als 100 Jahre. 1‘255 Einwohnende haben Burgdorf als Heimatort und 472 Personen besitzen das Burgerrecht der Burgergemeinde Burgdorf. Der reformierten Landeskirche gehören knapp 44 % der Bevölkerung an, der katholischen Kirche 11 %. Keiner Landeskirche angeschlossen sind knapp 45 % der Bevölkerung.
Per 1. Februar 2024: Änderung Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer
Das Gesetz und die Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer des Kantons Bern wird auf den 1. Februar 2024 geändert. Die Anpassungen in den Erlassen haben unter anderem zur Folge, dass alle Gemeinden im Kanton Bern die Dienstleistung «digitaler Umzug / e-Umzug» mit einer zweijährigen Umsetzungsfrist zwingend anbieten müssen. Dieses digitale Angebot steht in der Stadt Burgdorf bereits seit Dezember 2019 zur Verfügung.
Die Personenstandsdaten werden von den Gemeinden direkt über das vom Bund betriebene zentrale «Personen-Informationssystem» abgerufen und erfasst. Damit verfügen die Gemeinden direkt über die bisher im Heimatschein aufgeführten Personenstandsdaten. Im Anmeldeverfahren kann deshalb auf den Heimatschein und den Heimatausweis in Papierform verzichtet werden. Konsequenterweise wird auch auf die Ausstellung des Niederlassungs- beziehungsweise Aufenthaltsausweises, welche Quittungen für den bei der Gemeinde hinterlegten Heimatschein beziehungsweise -ausweis darstellen, verzichtet.
Den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Burgdorf steht über die Homepage ein Onlineschalter www.burgdorf.ch/de/verwaltung/onlineschalter.php zur Verfügung.
Selbstverständlich steht das Personal der Stadtverwaltung Burgdorf während den Öffnungszeiten auch weiterhin am Schalter für die persönliche An-, Um- oder Abmeldung und weitere Dienstleistungen zur Verfügung.
Fundservice Schweiz
Die Stadt Burgdorf bietet ihrer Bevölkerung den Fundservice Schweiz an. Mit der Fundbüro-Software «Nova Find» bieten wir einen zeitgemässen Service. Im Mittelpunkt stehen eine ausgefeilte Suchtechnologie und eine hohe Rückgabequote. Suchende Personen haben die Möglichkeit, eine Verlustmeldung unter www.easyfind.ch zu erfassen oder nach dem verlorenen Gegenstand zu suchen.