Neuerungen und Möglichkeiten der Parkplatzbewirtschaftung der Stadt Burgdorf
Dabei wurde die generelle Gebührenerhöhung auf allen öffentlichen Parkplätzen von CHF 1.50 auf CHF 2.00 pro Stunde sowie die Erhöhung der Nachtparkiergebühr beschlossen, das Inkrafttreten jedoch aufgrund der damaligen Lage auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der Gemeinderat hat nun am 13. November 2023 die Umsetzung und damit die Gebührenerhöhung auf den 1. Januar 2024 festgelegt.
Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird per 1. Januar 2024 ein dreistufiges Modell mit einer Stundengebühr tagsüber von CHF 1.50 im Parkhaus Oberstadt, CHF 2.00 auf öffentlichen Parkplätzen und CHF 2.50 an zentralen Orten umgesetzt. Mit diesen Gebühren schöpft der Gemeinderat die mögliche Bandbreite bis CHF 3.00 pro Stunde gemäss Parkplatzreglement (Erlass Stadtrat) bewusst noch nicht aus. Ergänzend ist ebenfalls die Gebühr für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund - also die Nachtparkierkarte – für PWs, Motorräder und leichte Anhänger von CHF 30.00 auf CHF 40.00 pro Monat erhöht worden.
Ersatzbeschaffung Parkuhren
Auf den Jahresstart erfolgt zudem die letzte Tranche der Ersatzbeschaffung der Parkuhren, sodass ab dem nächsten Jahr auf dem gesamten Stadtgebiet ein einheitliches digitalisiertes System vorhanden ist. Die modernen Parkuhren sind für die Parkplatzbenutzenden sehr bedienerfreundlich. Nebst der immer noch am meisten genutzten Barzahlung stehen auch verschiedene digitale Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Möglichkeit zur bargeldlosen Bezahlung mittels Apps usw. sind die Anzahl Parkuhren erheblich reduziert respektive die Standorte optimiert worden.
Parkhaus Oberstadt
Erfreulich entwickelt hat sich im vergangenen Jahr die Nutzung des Parkhauses Oberstadt mit Einfahrt ab dem Schmiedenrain und mit direktem Zugang für einen Besuch in der Burgdorfer Altstadt. Die generelle Auslastung konnte auf über 30 % gesteigert werden. Auf den über 230 öffentlichen Parkplätzen im Parkhaus wird tagsüber von 07.00 – 19.00 Uhr eine Gebühr von CHF 1.50 pro Stunde verrechnet, während in der Zeit von 19.00 – 07.00 Uhr eine Gebühr von CHF 0.50 pro Stunde erhoben wird.
Nebst den herkömmlichen Bezahlmöglichkeiten funktioniert die Anlage auch mittels Auto-Kennzeichenerkennung. Hierzu müssen die Besuchenden die Ortung des Natels freigeben, das Kennzeichen in der App (Parkingpay / TWINT / Swisspass) eingeben sowie die Funktion in der App freigeben. Sind diese Einstellungen auf dem Natel erfolgt, öffnet sich die Schranke bei der Ein- und Ausfahrt automatisch. Der Gang zur Kasse erübrigt sich. In der Schweiz sind schon mehr als 500 Parkanlagen mit dieser Funktion in Betrieb. Mit dem einmaligen Einrichten dieser Funktion können die Anwenderinnen und Anwender schweizweit unbeschwert, ohne Gang zur Kasse und ohne aktive Benützung eines Zahlungsmittels, parkieren.
Weiter stehen attraktive Angebote für Dauerparkkarten (Dauernutzung, nur Nachtnutzung, nur Tagesnutzung) zur Verfügung. Bei einer Dauerparkkarte erfolgt ebenfalls eine Erfassung des Autokennzeichens, welche eine automatische Schrankenöffnung bei der Ein- und Ausfahrt ermöglicht.