Hundetaxe 2022
Die Taxe wurde für das Jahr 2022 auf Fr. 100.-- pro Hund festgesetzt.
Aktive Blindenführhunde, Polizeihunde, Militärhunde, Katastrophen- und Lawinenhunde sind von der Hundetaxe befreit. Ein entsprechender Nachweis hat jährlich zu erfolgen. Damit das Verzeichnis der Hundehalter vor der Fakturierung bereinigt werden kann, sind sämtliche Nachweise bis 10. August 2022 bei der Einwohnerdirektion, Bereich Steuern (steuern@burgdorf.ch), einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist sind in jedem Fall Fr. 100.-- je Hund geschuldet.
Auch die An- und Abmeldung eines Hundes ist innert gleicher Frist zu melden via Onlineformular oder per Mail an steuern@burgdorf.ch.
Wichtig: Da seit dem 1. Januar 2016 alle Hunde auch in der neuen Datenbank AMICUS registriert sind, müssen auch dort sämtliche Änderungen mitgeteilt werden.
Die Änderungen können über die Homepage www.amicus.ch angepasst werden (Gleiche Logindaten wie bei Vorgängerdatenbank ANIS). Bei Fragen zum AMICUS melden Sie sich unter 0848 777 100 oder info@amicus.ch.